Allgemeine Reisebedingungen

Anmeldung
Anmeldungen erbitten wir schriftlich unter Benutzung unserer Anmeldeformulare online oder durch Abgabe des Anmeldeformulars bei einer der genannten Anmeldestellen. Bei Anmeldungen Minderjähriger ist das Anmeldeformular von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. An sämtlichen Ausfahrten können Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener teilnehmen, soweit nichts anderes in der Ausschreibung genannt ist. Die Anmeldung ist erst gültig mit dem Eingang der Reisekosten-Zahlung/Anzahlung auf einem unserer Konten innerhalb der veröffentlichten Anmeldefrist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt bis zur Voll-belegung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Reisebedingungen verbindlich anerkannt.

Bezahlung
Die Bezahlung der Kurse und Ausfahrten erfolgt in bar bei der Anmeldestelle oder per Überweisung auf eines unserer Konten. Bei Nichteinhaltung behält sich die Skiabteilung vor, vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz die entsprechende Rücktrittsgebühr (siehe Absatz Rücktritt von Ausfahrten/Kursen) zu verlangen.

Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung. Werden einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche. Änderungen von Leistungen vor Vertragsabschluss bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern.

Preise/Preisänderungen
Die Skiabteilung der TSG Rottenacker behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei Kursschwankungen, Preisänderungen der Liftgesellschaften oder Preisänderungen unserer Vertragspartner. Ein Rücktrittsrecht kann dadurch nicht abgeleitet werden. Alle Preise sind freibleibend. Die Ski-Abteilung tritt nur als Vermittler und Organisator in Funktion.

Rücktritt von Ausfahrten / Kursen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Rücktrittserklärung bei der Skiabteilung der TSG Rottenacker bzw. dem jeweiligen Organisator. Erfolgt der Rücktritt spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn, so werden lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 Euro erhoben. Treten Sie später, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zurück, kann von der Skiabteilung der TSG Rottenacker eine pauschale Entschädigung i.H.v. 60% des Reisepreises erhoben werden. Erfolgt ein Rücktritt vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn kann eine pauschale Entschädigung i.H.v. 80% des Reisepreises erhoben werden. Vom 10. Tag vor Reiseantritt kann eine Entschädigung von 100% des Reisepreises erhoben werden, wobei Ihnen jeweils der Nachweis gestattet ist, dass der Skiabteilung der TSG Rottenacker keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Entschädigungsbeträge entstanden sind.

Absage von Ausfahrten / Kursen
Die Skiabteilung der TSG Rottenacker behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Ausfahrt aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht durchgeführt werden kann oder unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände eine Durchführung der Reise verhindern. Bei Absage werden die angemeldeten Teilnehmer so schnell wie möglich benachrichtigt und die bezahlten Beträge zurückerstattet. Für Ski- und Snowboardkurse ist anstelle einer Absage eine Verlegung möglich. Müssen begonnene Kurse wegen Schneemangel oder höherer Gewalt von der DSV-Skischule Rottenacker abgebrochen oder teilweise verschoben werden, entsteht daraus keinerlei Rückerstattungsanspruch. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.

Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Skiabteilung der TSG Rottenacker für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden, die dem Teilnehmer durch höhere Gewalt und sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände entstehen, kann kein Schadensersatz beansprucht werden. Ausgeschlossen sind auch Haftungsansprüche gegen die bei der DSV Ski- und Snowboardschule tätigen Ski-/Snowboardübungsleiter und Betreuer, insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Anweisungen der verantwortlichen Personen sowie an die für Übernachtungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, usw. geltenden Ordnungsbestimmungen gebunden. Erhebliche Verletzungen davon berechtigen uns, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Ver-anstaltung auszuschließen. Sehen wir uns gezwungen, einen Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung vom Reiseort zurückzuschicken, so hat dieser seine Rückreisekosten selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den/die Erziehungsberechtigten. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.

Pass- / Devisen- /Zollbestimmungen
Der Teilnehmer ist für seine Person für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reise-verkehr regelnden Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, einschließlich eines evtl. Rücktransportes, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt zu den bei den Ausschreibungen angegebenen Bedingungen, meistens jedoch in Doppel- und Mehrbettzimmern. Die Zuteilung der Zimmer bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Sonderwünsche wie z.B. EZ, Zimmer mit Du bzw. Bad, Zusatzbett usw. können ggf. nur begrenzt und nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt werden. Die durch Abweichungen von den bei der Ausschreibung angegebenen Bedingungen entstehenden Mehr-/Minderkosten werden dem betreffenden Teilnehmer in Rechnung gestellt/vergütet.

Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.


Konten der Skiabteilung TSG Rottenacker

Für Ausfahrten, Kurse und Freizeiten:
IBAN DE07 6305 0000 0009 3104 85
BIC SOLADES1ULM 

Für Übernachtungen im Skiheim Laterns:
IBAN DE19 6309 1010 0601 2240 19
BIC GENODES1EHI



Die Abteilungsleitung
August 2015

Veranstaltungen

21.-23. Januar 2024; 18.-21. Februar 2024; 10.-12. März 2024
Ausfahrt für Best Ätscher 55+
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